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  • INSPIRE Datensatz der Wildschutz- und Wildruhegebiete in Baden-Württemberg. Wildschutzgebiete und Wildruhegebiete fungieren als Rückzugsorte für Wildtiere vor menschlichen Beunruhigungen. Wildschutzgebiete wurden mehrheitlich in den 1980er Jahren mit Bezugnahme auf §38 LWaldG (Landeswaldgesetz) bzw. §24 LJagdG (Landesjagdgesetz) ausgewiesen. Im Zuge der Novellierung des Landesjagdgesetztes wurden die nach §24 LJagdG ausgewiesenen Wildschutzgebiete ins Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) überführt und in Wildruhegebiete umbenannt (vgl. §42 JWMG). Die Gesetzesgrundlage nach §38 LWaldG bleibt davon unberührt.

  • INSPIRE Datensatz der Rotwildgebiete in Baden-Württemberg. Die digitalisierten Rotwildgebiete geben den UNGEFÄHREN Verlauf der Grenzen der Rotwildgebiete wieder und dienen AUSSCHLIEßLICH der Übersicht. Sie können nicht zur Abgrenzung auf Grundstücks- oder Jagdrevierebene herangezogen werden. Die heute gültigen Rotwildgebiete gehen zurück auf die Verordnung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Bildung von Rotwildgebieten vom 28.03.1958 und auf das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) vom 25.11.2014 § 5 Absatz 4 und §35 Absatz 8. Sie können per Rechtsverordnung durch die oberste Jagdbehörde ausgewiesen und aufgehoben werden. Bei Interesse zum Verlauf der Gebietsgrenzen können die Gesetzestexte herangezogen werden.